Funktionsfähigkeit der Justiz im Krisenfall
18. August 2026
Beschädigungen und Zerstörungen der öffentlichen Infrastruktur und die Möglichkeit des Eintritts von Verteidigungsfällen in Europa sind wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Was ist zu tun, damit die Justiz bei hybriden Angriffen uneingeschränkt handlungsfähig bleibt? Wie lässt sich der Informationsaustausch zwischen Gerichten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Notarinnen und Notaren bei Stromausfällen und Störungen der elektronischen Kommunikationswege aufrechterhalten? Zu einem offenen Gedankenaustausch zu diesen Fragen trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern in Nordrhein-Westfalen im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Köln.
Martin Zeidler, Abteilungsleiter Lagemanagement und Warnung im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), zeigte sich in seinem einführenden Vortrag als optimistischer Realist. Die hochvernetzte und -technisierte deutsche Gesellschaft biete zwar viele Angriffsflächen für in- und ausländische Akteure. Viele staatliche Organisationen und ein breites ehrenamtliches Engagement stünden jedoch zuverlässig für die Bewältigung von Krisen bereit. Die Justiz sei gefordert, den Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger unter Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten und dadurch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Präsident des Oberlandesgerichts Köln Dr. Bernd Scheiff betonte, dass die Gerichte und der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz NRW (ITD) technisch und organisatorisch vorausdenken und Rückfallebenen vorbereiten. Bereits gewonnene Erfahrungen im Rahmen des Notfallmanagements müssen weitergedacht werden, so die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm Gudrun Schäpers, um hieran anknüpfend variable Mechanismen für verschiedene Szenarien zu entwickeln. In der Diskussion wies Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf Dr. Werner Richter darauf hin, dass die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Justiz einschließlich des Justizvollzugs entscheidend für das Vertrauen der Öffentlichkeit sei. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und Notarkammern in Nordrhein-Westfalenwaren sich einig, durch ihre Kammermitglieder auch im Not- und Krisenfallrechtliche Unterstützung und Beratung anbieten zu können.
Der Gedankenaustausch wurde bei sommerlichen Temperaturen im historischen Treppenhaus des Oberlandesgerichts Köln fortgesetzt. Er bot viele Denkanstöße für die Vorbereitung auf hoffentlich nie eintretende Situationen.

Bildquelle „Justiz NRW“