Gesucht: Ehrenamtliche Richter:innen am AnwG Düsseldorf
29. September 2026
Beim Anwaltsgericht Düsseldorf sind zwei Stellen als ehrenamtliche/r Richter/in zu besetzen.
Das Anwaltsgericht ist im ersten Rechtszug zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen die in der BRAO und BORA geregelten anwaltsrechtlichen Pflichten.
Die Mitglieder des Anwaltsgerichts werden von der Landesjustizverwaltung ernannt. Sie werden einer Vorschlagsliste entnommen, die der Vorstand der Rechtsanwaltskammer der Landesjustizverwaltung einreicht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Bewerbungen für die Aufnahme auf die Vorschlagsliste des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer mit aussagekräftigen Unterlagen sowie einem Motivationsschreiben können bis zum 20.11.2026 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer gerichtet werden (per beA oder E-Mail an info@rak-dus.de).
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
- Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- keine Mitgliedschaft im Vorstand der Rechtsanwaltskammer, der Satzungsversammlung oder einem anderen Gericht der Anwaltsgerichtsbarkeit
- keine haupt- oder nebenamtliche Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskammer, der Bundesrechtsanwaltskammer oder der Satzungsversammlung
- Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung
- kein Vorliegen von Hinderungsgründen nach § 66 BRAO
- vertiefte Kenntnis des anwaltlichen Berufsrechts
- vertiefte Kenntnisse der Strafprozessordnung
- Erfahrungen in der (forensischen) Verhandlungsführung
- ausreichende zeitliche Kapazitäten für die ehrenamtliche Tätigkeit
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Hauptgeschäftsführer Thiemo Jeck (0211/4950220, t.jeck@rak-dus.de).