AG Remscheid: Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen

16. Juli 2026

Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Start des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen sind nunmehr (endlich) geschaffen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen geschieht sukzessiv und das Grundbuchamt des Amtsgerichts Remscheid gehört auch zu den Gerichten in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Einführung nunmehr stattfindet.

Ab dem 10.08.2026 können und müssen Anträge rechtsverbindlich elektronisch bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Remscheid einreichen.

Hierfür ist nur das dafür eingerichtete elektronische Postfach des Grundbuchamtes „Grundbuchamt AG Remscheid“ zu nutzen (aktiv ab 10.08.2026). Bei Verwendung dieses Postfachs wird unmittelbar eine Eingangsbestätigung übermittelt, die den Eingang an der ersten Übernahmestelle der Justiz NRW bzw. IT.NRW (Intermediär) rangwahrend dokumentiert.

Anträge, die an das allgemeine elektronische Postfach des Amtsgerichts gesandt werden („Amtsgericht Remscheid“), sind nicht ordnungsgemäß versandt und daher auch nicht rangwahrend.

Eventuelle Nachfragen richten Sie bitte an verwaltung@ag-remscheid.nrw.de.